Wer aufgrund eines Unfalls oder einer anderen Ursache einen Verdienstausfallschaden ersetzt bekommt, freut sich zunächst über die finanzielle Kompensation. Doch Achtung: Eine aktuelle Entscheidung der Finanzgerichte macht deutlich, dass auch bei Verdienstausfallzahlungen steuerliche Aspekte nicht vernachlässigt werden dürfen.
Laut Rechtsprechung gilt: Wird ein Verdienstausfall ersetzt und dabei ausdrücklich die auf den Schaden entfallende Steuer kompensiert, so ist dieser Erstattungsanteil steuerpflichtig. Denn die Steuererstattung stellt kein steuerfreies Schmerzensgeld dar, sondern ersetzt vielmehr steuerpflichtige Einnahmen, die dir ohne den Schaden zugeflossen wären. Diese Kompensation unterliegt somit der regulären Einkommensteuer.
Mein Tipp als Steuerberater:
Wenn du eine solche Zahlung erhältst, solltest du sie unbedingt in deiner Steuererklärung angeben, um unangenehme Überraschungen durch Nachzahlungen zu vermeiden. Im Zweifel empfiehlt es sich immer, frühzeitig eine steuerliche Beratung einzuholen.
Fazit: Eine Entschädigung für Verdienstausfall ist nicht automatisch steuerfrei – eine korrekte steuerliche Behandlung schützt dich vor späteren Nachforderungen des Finanzamts.
Hast du Fragen zu deiner individuellen Situation? Melde dich gerne bei mir – ich helfe dir weiter!