Die aktuellen Entwicklungen zeigen einmal mehr, wie wichtig eine vorausschauende Steuerplanung ist. Die Steuerfalle bei Immobilien-Schenkungen verdeutlicht, dass eine unvollständige Übertragung schnell steuerliche Nachteile mit sich bringt. Auch bei der Instandhaltungsrücklage bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof Vermietern entgegenkommt.
Prozesskosten bleiben nur in seltenen Fällen absetzbar – eine Erleichterung ist hier nicht in Sicht. Arbeitgeber müssen sich auf angepasste Sozialversicherungswerte für 2025 einstellen, und Kapitalgesellschaften profitieren von der Klarstellung zu inkongruenten Gewinnausschüttungen.
Mein Rat: Wer steuerliche Vorteile nutzen möchte, sollte frühzeitig planen und sich professionell beraten lassen.
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